Die grundlegende Rechtsprechung zu diesem Thema ist schon rund 45 Jahre alt. Denn bereits 9. November 1978 hatte der Bundesfinanzhof (BFH) bestätigt, dass auch dann die anteiligen Telefonkosten steuerlich abgezogen werden können, wenn das Telefon teils für private, teils für dienstliche Gespräche genutzt wird (Az. VI 195/77)
Telefonkosten bei Auswärtstätigkeit Ist ein Arbeitnehmer länger als eine Woche auswärts tätig, kann er auch private Gespräche nach Hause von der Steuer absetzen. Das hat der Bundesfinanzhof 2012 entschieden (Az.: VI 50/10). Eigentlich müsste auch der Arbeitnehmer auch hier zwischen privaten und dienstlichen Gesprächen unterscheiden.
Werden zunächst alle Aufwendungen für Telefon, Handy und Internet uneingeschränkt als Betriebsausgaben erfasst, ist der Teil der Aufwendungen, der auf die private Nutzung entfällt, anschließend (spätestens beim Jahresabschluss) als Betriebseinnahme zu erfassen, sodass dann Saldo nur der betriebliche Anteil den Gewinn mindert.
Private Telefonkosten können bei den Einnahmen aus nichtselbstständiger Arbeit als Werbungskosten abgezogen werden, wenn sie beruflich veranlasst sind. . Ohne Einzelnachweis werden pauschal 20 % jedoch höchsten 20,- € im Monat als Werbungskosten anerkannt.
Alternativ besteht u. E. die Möglichkeit, nur den betrieblichen Anteil der Telefonkosten bei den Betriebsausgaben einzutragen und auf eine Eintragung bei den Betriebseinnahmen gänzlich zu verzichten. Gewerbetreibende, Freiberufler und Land- und Forstwirte sind bezüglich der privaten Telefonnutzung erheblich schlechter gestellt als Arbeitnehmer.Bei diesen ist die Nutzung von betrieblichen .
In der Steuererklärung führen sie die Kosten der Anlage EÜR als Aufwendungen für Telekommunikation auf. Welche Pauschalen gibt es für Telefon- und Internetkosten. Pauschal und ohne Einzelnachweise können Sie 20 Prozent Ihrer Kosten für Telefon und Internet monatlich von der Steuer absetzen. Allerdings nicht mehr als 20 Euro im Monat.
Schätzung: Die einfachere Option besteht darin, für den Abzug von der Steuer die privaten Telefonkosten zu schätzen und diese Summe dann vom Rechnungsbetrag abzuziehen. Für die Schätzung sollten Sie die Einzelverbindungsnachweise von mindestens drei Monaten überprüfen und ermitteln, wie viel Prozent der Telefonate geschäftlich und .
Internet- & Telefonkosten: kann ich von der Steuer absetzen? Du arbeitest häufig im Homeoffice oder nutzt dein privates Smartphone auch für geschäftliche Telefonate? Dann kannst du einen Teil deiner Internet- und Telefonkosten von der Steuer absetzen. Hier erfährst du, wie das geht.
Telefonkosten sind Werbungskosten, soweit sie auf beruflich veranlasste Telefongespräche des Arbeitnehmers entfallen und vom Arbeitgeber nicht steuerfrei ersetzt werden.Das Gleiche gilt, wenn von zu Hause berufliche Faxe vom privaten Faxgerät versendet werden, beruflich das Internet genutzt wird oder berufliche Nachrichten oder Dateien E-Mail verschickt werden.
Beispiel: Julia hat eine private Telefon- und Internetrechnung für Juni, Juli und August bekommen, die ca. 80 €, 69 € und 74 € hoch waren. Über einen repräsentativen Zeitraum von drei Monaten hinweg kann Julia ihre Internet- und Telefonkosten der Steuererklärung mit einem Abzug von 178,32 Euro geltend machen.
Ehrlich? Telefon- und Internetkosten kannst du von der Steuer absetzen