Nach § 20 Abs. 1 Nr. 6 Satz 2 EStG a. F. gilt dies nicht für Zinsen aus Versicherungen i. S. d. § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b EStG a. F. (z. B. Rentenversicherungen mit Kapitalwahlrecht gegen laufende Beitragsleistung, wenn das Kapitalwahlrecht nicht vor Ablauf von 12 Jahren seit Vertragsschluss ausgeübt werden kann und Kapitalversicherungen .
Bei der Besteuerung einer privaten Rentenversicherung ist zunächst relevant, ob der Vertrag bis zum 31.12.2004 oder ab dem 01.01.2005 abgeschlossen wurde. Bei Verträgen, welche vor 2005 abgeschlossen wurden, ist die Auszahlung unter bestimmten Voraussetzungen komplett steuerfrei - egal ob Einmalzahlung oder Verrentung.
Eine oft gestellte Frage! Vor dem Jahr 2005 wurden gesetzlichen Renten auch besteuert. Nur das Besteuerungsverfahren war ein anderes, als nach 2005. Vor 2005 wurden gesetzliche Renten „nur" mit dem Ertragsanteil der Rente besteuert- versteuert. der Ertragsanteil vor 2005 war, können Sie im nächsten Abschnitt nachlesen!
Bei Lebensversicherungen mit Vertragsabschluss vor 2005 ist die Kapitalauszahlung grundsätzlich steuerfrei. . dass Rentenzahlungen aus "alten" Lebensversicherungsverträgen grundsätzlich nicht der Besteuerung unterliegen (BFH-Urteil vom 1.7.2021, VIII 4/18). . dass bei einer steuerbegünstigten privaten Rentenversicherung mit Verzicht .
Renten- und Lebensversicherungen, die vor 2005 abgeschlossen wurden, haben einen großen Vorteil: Sie müssen nicht versteuert werden, wenn sie mindestens zwölf Jahre liefen. Allerdings gilt .
Auszahlungen aus einer begünstigten privaten Lebensversicherung sind steuerfrei, unabhängig davon, ab der Versicherte vom Kapital- oder Rentenwahlrecht Gebrauch macht. Kapitalauszahlungen aus privaten begünstigten Versicherungsverträgen, die vor dem 1. Januar 2005 abgeschlossen wurden, sind steuerfrei.
Welche Beiträge kann ich für vor dem 1. Januar 2005 abgeschlossene Verträge absetzen? Welche Beiträge kann ich für nach dem 31. Dezember 2004 abgeschlossene Verträge absetzen? Wie werden die Erträge aus einer privaten Rentenversicherung besteuert? Kann ich die Beiträge für eine private Rentenversicherung von der Steuer absetzen?
Der BFH widerspricht mit dem Urteil VIII 4/18 der Finanzverwaltung: Rentenzahlungen, die auf begünstigen Versicherungsverträgen beruhen, die vor dem 1.1.2005 abgeschlossen worden sind, gehören zu den Einkünften aus Kapitalvermögen und werden nicht nach § 22 EStG (Auffassung der Finanzverwaltung) besteuert.
Zur Besteuerung von Rentenzahlungen aus einem vor 2005 abgeschlossenen begünstigten Versicherungsvertrag mit Kapitalwahlrecht Rentenzahlungen, die auf einem begünstigten Versicherungsvertrag beruhen, sind insgesamt den Einkünften aus Kapitalvermögen zuzuordnen und steuerfrei, soweit die Summe der ausgezahlten Rentenbeträge das der Ansparzeit angesammelte Kapitalguthaben einschließlich .
Steuervorteil bei diesen Rentenversicherungen: Die Einzahlungen können als Sonderausgaben von der Steuer abgesetzt werden und Auszahlungen sind bei der Fälligkeit vollständig steuerfrei. Vertragsabschluss ab 2005: Die Laufzeit muss 12 Jahre betragen und die Police muss mindestens bis zum 62. Lebensjahr (für Verträge vor 2012: 60.
Private rentenversicherung - einebinsenweisheit