Bei Angestellten sind die Beiträge für die gesetzliche Rentenversicherung stets abzugsfähig. Generell kann gesagt werden, dass für die sogenannte primäre Altersvorsorge 20 % des Bruttoeinkommens aufgewendet werden können. . Kindesunterhalt / 2.10.2.3 Altersvorsorge. Anmelden und Beitrag meinem Produkt lesen. 19. Tobias Böing. Bei .
Das Nettoeinkommen des unterhaltspflichtigen Ehegatten beträgt bei LSt-Klasse 4 und ohne privaten Altersvorsorge ca. 3.775,- €. Nach Berücksichtigung von Aufwandspauschale und Erwerbstätigenbonus gelangt man zu einem Anspruch des Unterhaltsberechtigten Höhe von ca. 1.613,- €.
Zu unterscheiden ist zwischen der primären Altersvorsorge, der Regel die gesetzliche Rentenversicherung, und der sekundären Altersvorsorge, der zusätzlichen privaten/betrieblichen Altersvorsorge. Insgesamt können vom Bruttoeinkommen nach Ziff. 10.1. SüdL Aufwendungen für die Altersvorsorge Höhe von bis zu 23 % angesetzt werden.
Bei der Wahl der Vorsorge ist der Unterhaltsschuldner frei. Die Zulässigkeit einer privaten Altersvorsorge ist nicht auf die vom Gesetz angebotene Riester-Rente beschränkt. Auch andere Formen der Vorsorge, wie durch Ansammlung von Kapital, Immobilien usw. werden von der Rechtsprechung anerkannt. Sichert der Unterhaltsschuldner z.B. den .
„Das Kreuz mit der Berücksichtigung der zusätzlichen Altersvorsorge Höhe von 4% des Bruttoeinkommens beim Unterhalt!" Um das „Wirr-Warr" um die Berücksichtigungsfähigkeit von Beiträgen zur zusätzlichen privaten Altersvorsorge bei der Unterhaltsbemessung verstehen zu können, muss man etwas ausholen. Beginnen möchte ich beim sog.
Bevor Unterhalt geleistet wird, muss genug für die eigene Altersvorsorge getan werden. Daher werden angemessene Zahlungen zur privaten Altersvorsorge bei der Einkommensberechnung berücksichtigt. Dadurch wird der Aufbau einer privaten Altersvorsorge ermöglicht.
Zusätzliche Altersvorsorge beim Kindesunterhalt? 20.09.2013; 2 Minuten Lesezeit (57) Immer wieder streiten Beteiligte im Rahmen des Kindesunterhaltes über die Berücksichtigung diverser .
Jetzt hat der BGH seiner Entscheidung vom 30.01.2013 (XII ZR 158/10) klargestellt, dass die zusätzliche private Altersvorsorge keineswegs immer zugestanden werden muss. Besteht eine .
Nach dieser Entscheidung des BGH gilt, dass bei einer zusätzlichen privaten Altersvorsorge im Rahmen der Unterhaltsberechnung eine Herabsetzung der monatlichen Einnahmen des Unterhaltspflichtigen um die Zahlung die Versicherung nur dann möglich ist, wenn der Mindestunterhalt für das Kind gewahrt bleibt. Rechtsanwalt Hendrik Lippmann
Diese private Altersvorsorge als zweite Säule neben der primären Altersvorsorge (gesetzliche Rentenversicherung) wird als sekundäre Altersvorsorge bezeichnet. 1. Zulässige Altersvorsorge
Private Altersvorsorge immer wichtiger | Presseportal